AKTUELLE INFORMATIONEN ZUM CORONA-VIRUS 17 JANUAR 2022

Liebe Gäste,

Ab 17. Januar 2022 gilt 2G-Plus in Gaststätten und FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV

HOTELLERIE / BEHERBERGUNG

Beherbergungen allgemein (touristisch)

2G: Zugang für Geimpfte und Genesene

Beherbergungen zu geschäftlichen oder dienstlichen Zwecken u.a.

3G: Vorlage eines Testnachweises ausreichend

Nach dem Bund-Länder-Beschluss zu den Corona-Maßnahmen hat die Brandenburger Landesregierung weitere Änderungen der Zweiten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen. Die geänderte Corona-Verordnung tritt am Montag (17. Januar 2022) in Kraft und gilt zunächst bis zum Ablauf des 13. Februar 2022.

In der Gastronomie gilt damit ab dem 17. Janaur 2022 die sogenannte 2G-Plus-Regel, und im öffentlichen Nahverkehr wird verpflichtend die FFP2-Maskenpflicht für Fahrgäste eingeführt.

2G-Plus-Regel in der Gastronomie

Bisher galt in Brandenburg in der Gastronomie die 2G-Regel, nach der Gäste geimpft oder genesen sein mussten. Jetzt wird die sogenannte 2G-Plus-Regel eingeführt. Grund für diese Verschärfung: In der Gastronomie können Gäste Masken nicht dauerhaft tragen, sodass sich dort die Virus-Variante besonders leicht überträgt.

2G-Plus-Regel bedeutet: Zutritt in Gaststätten, Cafés, Bars oder Kneipen müssen vollständig Geimpfte und nachweislich Genesene, die einen aktuellen, negativen Testnachweis vorzeigen. Personen, die eine Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung) erhalten haben, und alle Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Testpflicht ausgenommen. Die Testpflicht gilt auch nicht für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die vollständig geimpft oder nachweislich genesen sind (Impf- bzw. Genesenennachweis). Nicht geimpfte und nicht genesene Schülerinnen und Schülern haben mit dem Testnachweis im Rahmen der regelmäßigen Schultestungen (Selbsttest) Zutritt.

Das bedeutet für Kinder und Jugendliche also:

  • Kinder unter 6 Jahren oder vom Schulbesuch zurückgestellte Kinder benötigen gar keinen Nachweis für den Zutritt.
  • Geimpfte und genesene Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen den entsprechenden Impfnachweis (vollständiger Impfschutz, 2 Impfungen) bzw. Genesenennachweis vorzeigen.
  • Nichtimmunisierte (weder vollständig geimpfte noch genesene) Kinder und Jugendliche müssen einen aktuellen, negativen Testnachweis vorlegen. Dafür reicht der Nachweis über eine regelmäßige Testung im Rahmen des Schulbesuchs aus (Selbsttest).

Klarstellung: Zu den Gaststätten und vergleichbaren Einrichtungen, in denen die 2G-Plus-Regel verbindlich gilt, zählen auch Restaurants in Freizeiteinrichtungen wie Tierparks und Spaßbädern. Ausgenommen von der 2G-Plus-Regel in der Gastronomie sind Gaststätten, die zubereitete Speisen oder Getränke ausschließlich zur Mitnahme im Rahmen des Außerhausverkaufs anbieten und keine Abstell- oder Sitzgelegenheiten bereitstellen, Gaststätten im Reisegewerbe, Mensen, Kantinen für Betriebsangehörige sowie Rastanlagen und Autohöfe an Autobahnen.

Wichtig: Die 2G-Plus-Regel gilt nicht im Zusammenhang der Verpflegung mit Übernachtungsangeboten (Beherbergung). Das bedeutet: Hotelgäste, die das hoteleigene Restaurant besuchen, sind von der 2G-Plus-Regel nicht betroffen. Sie gilt jedoch für externe Gäste, die in dem Hotelrestaurant oder der Hotelbar essen und trinken, aber nicht in dem Hotel übernachten.

Lockerung: Die 2G-Plus-Regel in der Gastronomie wird im ganzen Land Brandenburg aufgehoben, wenn die Belastung des Gesundheitssystems zurückgeht. Das ist der Fall, wenn für sieben Tage ununterbrochen die landesweite Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz den Schwellenwert von 6 nicht mehr überschreitet (Corona-Ampel: Gelb) und der Anteil COVID-19-Patienten an den landesweit tatsächlich betreibbaren Intensivbetten den Schwellenwert von 10 Prozent unterschreitet (Corona-Ampel: Grün). Diese Lockerung gilt ab dem Tag nach der Bekanntgabe (https://kkm.brandenburg.de/kkm/de/corona-informationen/fallzahlen-land-brandenburg/). Wenn an drei aufeinanderfolgenden Tagen eine der beiden Voraussetzungen nicht mehr erfüllt ist, gilt ab dem Tag nach der Bekanntgabe die 2G-Plus-Regel in der Gastronomie wieder landesweit.

Verlinkung zur Risikogebiete finden Sie HIER.

1. Ausweispflicht bei Anreise

2. Hygienische Vorgaben und Maßnahmen bezüglich Covid 19 des Hotels beachten

3. Zum gegenseitigen Schutz tragen alle unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Mund-Nasen-Schutz Masken. Wir bitten auch Sie in allen öffentlichen Bereichen einen entsprechenden Mund- und Nasenschutz zu tragen. Wir bitten Sie Ihre eigenen Schutzmasken mitzubringen. Für den Notfall halten wir entsprechende Einmalmasken an unseren Rezeptionen bereit.

4. In allen Gemeinschaftsbereichen sind die Abstandsregeln von 1,5 Metern einzuhalten.

 

Liebe Gäste,

selbstverständlich werden wir unseren Gästen in dieser Situation entgegenkommen.

Fragen zu Stornierungen und Reiseverschiebungen können Sie mit uns täglich von 8:00 Uhr – 18:00 Uhr besprechen. „WIR SIND FÜR SIE DA“

Wir möchten unseren Gästen, Mitarbeitern und Partnern einen herzlichen DANK für die tolle Unterstützung und das entgegengebrachte Verständnis aussprechen.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien und Freunden, viel Gesundheit, positive Gedanken und hoffen, dass wir Sie bald wieder bei uns begrüßen dürfen.

Herzlichst Familie Jlassi

PS:

Was wir heute tun, entscheidet darüber, wie die Welt Morgen aussieht

„Marie von Ebner-Eschenbach“

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